Baugutachter Grömitz

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Martin Höfs Grömitz

Martin Höfs

Bausachverständiger und Baugutachter

Kirchenstraße 37
23743 Grömitz
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Maler- und Lackierermeister
  • Sachverständiger für das Maler- und Lackierer-Handwerk von der Handwerkskammer Hamburg öffentlich bestellt und vereidigt
  • Gutachter für das Maler- und Lackiererhandwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Grömitz steht Ihnen Herr Martin Höfs als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Martin Höfs kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Grömitz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Grömitz kommen bzw. sich nicht in Grömitz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Grömitz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Grömitz liegt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.

Grömitz liegt etwas 10 km südwestlich von Neustadt in Holstein und  30 km nordöstlich von Fehmarn entfernt.

Die Gemeinde umfasst ein Gebiet von 5.109 ha, welches zurzeit von 7.205 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.

Folgende Gemeinden grenzen an Grömitz: Kabelhorst, Manhagen, Riepsdorf, Grube, Kellenhusen und Schashagen.

Seit 1813 bezeichnet man Grömitz schon als Seebad und ist damit eines der ältesten an der Ostsee. An Sehenswürdigkeiten hat die Gemeinde bis auf eine Kirche St. Nicolai nicht viel zu bieten. Es wird sehr auf den Tourismus gesetzt, weshalb man viele Hotels, Pensionen und Restaurants erreicht hat.

Die HSG Ostsee N/G ist eine Handballspielgemeinschaft mit der Stadt Neustadt in Holstein. Dies ist der bekannteste Sportverein der Gemeinde. Die erste Herren Mannschaft spielt in der 3 Liga.

Wichtige Anlaufstelle:

Rathaus:

Kirchenstraße 11

23743 Grömitz

Bauamt:

Kirchenstraße 11

23743 Grömitz

Amtsgericht:

Göhler Straße 90

23758 Oldenburg in Holstein

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