
Worauf ist bei Ein- und Auszug zu achten?
Die Übergabe einer Mietwohnung, eines Miethauses oder einer Gewerbeimmobilie kann zwischen Mieter und Vermieter problematisch werden. Eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug erfordert, den IST-Zustand der Wohnung fachgerecht zu protokollieren.
Mehr Sicherheit durch unser Übergabeprotokoll
Mit unseren Übergabeprotokollen zu Beginn und Ende eines Mietverhältnisses, helfen wir Ihnen, Beweisschwierigkeiten über den Zustand des Mietobjektes zu vermeiden. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit unserem qualifizierten Baugutachter überprüfen wir das Mietobjekt. Werden Mängel festgestellt, vermerkt unser Bausachverständiger diese sorgfältig im Übergabeprotokoll und dokumentiert sie zusätzlich mit Fotos.
Übergabeprotokoll beim Hauskauf oder Hausverkauf
Auch beim Hauskauf / Hausverkauf ist ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll bedeutend. Neben der Zustandsdokumentation der Immobilie vermerkt unser erfahrener Baugutachter ebenso die Ausstattungsmängel. Sollten später Streitigkeiten drohen, können Sie mit unserem unabhängigen Übergabeprotokoll Ihre Forderungen einfach durchsetzen.
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Ihre Vorteile
- Gemeinsame Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt gemeinsam mit Ihnen das Objekt. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz. - Umfangreiche Bestandsaufnahme
Unser Bausachverständiger prüft Raum für Raum, welche Schäden vorliegen - Schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation
Der IST- Zustand des Mietobjektes wird in Form eines Übergabeprotokolls bei Ein- / Auszug festgehalten. - Günstiger Pauschalpreis
Unsere Dienstleistungen sind modular aufgebaut und können auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Im Ergebnis erhalten Sie ein Gesamtpaket, das Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Kostensicherheit bietet.
- Gemeinsame Objektbesichtigung
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Preis
799,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch einen qualifizierten Bausachverständigen sowie einem Übergabeprotokoll.Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Bausachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Bausachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std. 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:
• Pläne zum Objekt (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Grömitz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Grömitz kommen bzw. sich nicht in Grömitz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Grömitz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Gemeinde Grömitz liegt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.
Grömitz liegt etwas 10 km südwestlich von Neustadt in Holstein und 30 km nordöstlich von Fehmarn entfernt.
Die Gemeinde umfasst ein Gebiet von 5.109 ha, welches zurzeit von 7.205 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.
Folgende Gemeinden grenzen an Grömitz: Kabelhorst, Manhagen, Riepsdorf, Grube, Kellenhusen und Schashagen.
Seit 1813 bezeichnet man Grömitz schon als Seebad und ist damit eines der ältesten an der Ostsee. An Sehenswürdigkeiten hat die Gemeinde bis auf eine Kirche St. Nicolai nicht viel zu bieten. Es wird sehr auf den Tourismus gesetzt, weshalb man viele Hotels, Pensionen und Restaurants erreicht hat.
Die HSG Ostsee N/G ist eine Handballspielgemeinschaft mit der Stadt Neustadt in Holstein. Dies ist der bekannteste Sportverein der Gemeinde. Die erste Herren Mannschaft spielt in der 3 Liga.
Wichtige Anlaufstelle:
Rathaus:
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Bauamt:
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Amtsgericht:
Göhler Straße 90
23758 Oldenburg in Holstein
